Die Antworten auf Ihre Fragen
Alles was unsere Patienten wissen sollten – hier kurz und prägnant beantwortet
Wieso heißt die Praxis „Zahnarztpraxis Rheiderland“?
Der Name ergibt sich aus der geografischen Lage der Praxis. Das Rheiderland ist ein Landstrich in Deutschland und den Niederlanden zwischen Ems und Dollart. Der deutsche Teil liegt in Ostfriesland, westlich der Ems. Der niederländische Teil liegt in der (niederländischen) Provinz Groningen und wird häufig der Gemeinde Oldambt zugerechnet, westlich der Ems. Unsere Praxis liegt in der Mitte dieses Bereichs.
Gibt es noch andere Zahnarztpraxen im Rheiderland?
Ja, im Rheiderland gibt es mehrere Zahnarztpraxen. Wegen der geografischen Lage der Praxis haben wir den Namen „Zahnarztpraxis Rheiderland“ gewählt.
Wie kann ich einen Termin vereinbaren?
Sie können Ihre Termine telefonisch oder auch gerne per E-Mail mit uns abstimmen.
Kann ich einen vereinbarten Termin absagen?
Ja, Sie können Ihre vereinbarten Termine bis 24 Stunden vor Beginn der Behandlung kostenfrei stornieren. Bitte machen Sie dies telefonisch. Absagen, die per E-Mail eintreffen, können leider nicht verarbeitet werden.
Was muss ich tun, wenn ich außerhalb der Öffnungszeiten Schmerzen habe?
Wie wird die Behandlung in der Praxis abgerechnet?
Nach Abschluss Ihrer Behandlung erstellen wir eine Rechnung. Bei kassenzahnärztlichen Leistungen rechnen wir diese direkt mit der zuständigen Krankenkasse ab. Bei einem Eigenanteil oder einer Privatrechnungen bekommen Sie eine Rechnung zugeschickt.
Ich habe Fragen zu meiner Rechnung. An wen kann ich mich wenden?
Haben Sie die Rechnung über unsere Abrechnungsgesellschaft DZR erhalten? Wenden Sie sich in diesem Fall bei sämtlichen Rückfragen zu Ihrer Rechnung und zu den Zahlungsmöglichkeiten bitte direkt an die Zahnärztliche Rechnungsstelle DZR. Diese erreichen Sie hier.
Sollten Sie Ihre Rechnung über unsere Praxis erhalten haben, melden Sie sich gerne telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Was muss ich tun, wenn ich eine Mahnung bekommen habe?
Wenn Sie eine Mahnung empfangen haben, bitten wir Sie die Rechnung innerhalb der genannten Frist zu zahlen. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne anrufen. Wir stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Wie funktioniert die Bonusregelung?
Ein Zahnarztbesuch pro Jahr reicht für das Bonusheft. Personen ab 18 Jahren sollten ihrem Zahnarzt zwar halbjährlich einen Besuch abstatten, jedoch erfolgt der Stempel samt Datumsvermerk nur einmal im Jahr. Wer einmal sein Bonusheft vergessen hat, kann in der Regel darum bitten, das Ausfüllen nachzutragen. Wichtig ist, dass die Behandlung im fraglichen Zeitraum stattgefunden hat. Andernfalls gibt es keinen Stempel und Krankenversicherte müssen mit dem Sammeln der Stempel neu beginnen.
Der Zeitraum, in dem die Kontrolluntersuchung mit ausgefüllten Stempel im Bonusheft nachgewiesen werden, entscheidet über die Zuschusshöhe bei Zahnersatz. Ein fünf Jahre lückenlos ausgefülltes Bonusheft belohnt gesetzlich Krankenversicherte mit einem um 20 Prozent erhöhten Festzuschuss. Bei zehn Jahren sind es sogar 30 Prozent.
Fallen Sie unter die sogenannte „Härtefallregelung“ und erhalten den doppelten Festzuschuss der Krankenkasse, informieren Sie uns bitte umgehend. So können wir dies nahtlos bei Ihrer anstehenden Zahnersatzabrechnung berücksichtigen.
Achtung! Der Patient trägt die Verantwortung für das Führen des Bonusheftes, nicht die Zahnarztpraxis!
Mit wem arbeitet die Zahnarztpraxis Rheiderland zusammen?
Alle Partner und Kooperationen der Zahnarztpraxis Rheiderland finden Sie HIER. Über die Logos gelangen Sie bei Interesse direkt auf die weiterführenden Websites.
Woher bezieht die Zahnarztpraxis Rheiderland ihr Material ?
Alle Partner und Kooperationen der Zahnarztpraxis Rheiderland finden Sie HIER. Über die Logos gelangen Sie bei Interesse direkt auf die weiterführenden Websites.
Haben Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht gefunden? Sprechen Sie uns gerne darauf an.
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